Still- und Ernährungsberatung

Still- und Ernährungsberatung gehört zur Betreuung im Wochenbett und damit selbstverständlich zu unseren Hebammenaufgaben. Im Anschluss an die ersten 12 Wochen haben Sie die gesamte Stillzeit hindurch auch weiterhin Anspruch auf Hebammenhilfe rund um das Thema Stillen und Ernährung Ihres Kindes!

Mögliche Gründe unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen können z. B. ein Milchstau oder eine beginnende Brustentzündung, zu viel oder zu wenig Milchbildung, Beikosteinführung, Themen rund ums Abpumpen und Füttern mit der Flasche sein.

Unsere Betreuung umfasst auch das Stillen von Kleinkindern und Tandem-Stillen.

Wenn Sie nicht (mehr) stillen sollten, können Sie sich in den ersten neun Monaten bei Ernährungsfragen an uns wenden. Kassenleistung.